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Beratungsleistungen

Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und beraten kleine und große Hersteller und Händler bei der Gestaltung und Prüfung von Produktkennzeichnungen.

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Durch die (EU-)einheitliche Kennzeichnung von Produkten sollen Handelshindernisse abgebaut und so der grenzüberschreitende Warenverkehr erleichtert werden. Gleichzeitig sollen Verbraucher informiert und geschützt werden. Dabei ist jedes Produkt individuell zu betrachten: Es gibt eine Vielzahl von spezifischen Regeln, die Hersteller, Importeure oder Händler zu beachten haben. Um die Suche nach Informationen für Ihr Produkt zu erleichtern, finden Sie auf dieser Seite eine Linksammlung zur ersten Orientierung insbesondere zu Textilien, Spielwaren und Kosmetikprodukten.

Bei Textilprodukten ist vor allem die Textilkennzeichnungsverordnung zu beachten, die für alle Textilerzeugnisse gilt, die auf dem europäischen Markt in den Verkehr gebracht werden sollen. Textilerzeugnisse sind alle Produkte, die im rohen, (halb-)berarbeitetem und/oder (halb-)konfektionierten Zustand ausschließlich Textilfasern enthalten, also auch Produkte aus Filz und solche Erzeugnisse, die nach § 2 der Textilkennzeichnungsverordnung Textilerzeugnissen gleichgestellt sind. Es gelten genaue Regeln für die Verwendung von Stoffbezeichnungen.

Für Kosmetikprodukte ist die EU-Kosmetikverordnung zu beachten. Die Kennzeichnung muss beispielsweise Angaben zu Hersteller, Ursprungsland, Abfüllvolumen und eine Bestandteilliste enthalten und gut lesbar, deutlich sichtbar und unverwischbar am Produkt angebracht werden.

 

Spielwaren werden hauptsächlich von einer besonders sensiblen Verbrauchergruppe verwendet, nämlich Kindern. Um adäquaten Schutz zu gewährleisten, müssen Spielwaren daher den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes genügen. Zudem ist die CE-Kennzeichnung zu beachten.

 

Beratungsleistungen

Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung hinsichtlich Kennzeichnungspflichten und beraten auch Sie gern dazu.

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