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Voraussetzung Tätigkeit Immobilienmakler § 34c GewO

Wer die Tätigkeit als Immobilienmakler aufnehmen möchte, sollte Folgendes beachten:

Voraussetzungen

Es wird kein Schulabschluss vorausgesetzt. Außerdem ist kein Sachkundenachweis erforderlich. Lediglich eine behördliche Erlaubnis muss beim örtlichen zuständigen Amt bzw. den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) beantragt werden. Jeder volljährige Erwachsene (min. 18 Jahre) ist dazu berechtigt.

Für die Erlaubnis wird sowohl ein Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit in Form von

  •  Polizeilichem Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

sowie der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch eine

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des regionalen Finanzamts
  • Ggf. Auszüge aus dem Schuldnerverzeichnis oder dem Insolvenzverzeichnis

benötigt.

Die Kosten der Erlaubnis liegen bei 300-500.

Wer sich selbstständig machen will, sollte zusätzlich einen Gewerbeschein beantragen.

 

Weiterbildungspflicht

Nach Erhalt der Erlaubnis muss innerhalb von drei Kalenderjahren eine Weiterbildung im Umfang von 20 stnd. erfolgen. Anerkannte Formen sind z. B. Präsenzseminare, Online-Seminare oder ein begleitetes Selbststudium mit nachweisbarer Lernerfolgskontrolle. Der Nachweis über die Weiterbildung muss 5Kalenderjahre lang aufbewahrt werden. Im Schnitt kostet die Weiterbildung 1.000-5.000 €

 

Tätigkeit – was kann ich machen

Die behördliche Erlaubnis, auch Maklerschein genannt, berechtigt zu:

  • Der Vermittlung eines Vertrages in Bezug auf Grundstücke, grundstücksähnliche Rechte (z. B. Erbbaurechte), Wohnräume und gewerbliche Räume.
  • Dem Nachweis der Gelegenheit auf einen Vertragsschluss in Bezug auf Grundstücke, grundstücksähnliche Rechte (z. B. Erbbaurechte), Wohnräume und gewerbliche Räume.

 

Entscheidung – Angestellt oder selbstständig

 

Festanstellung

  Vorteile

 Nachteile

 
  • Sichere Fixlöhne
  • Sicherere Kundenlage
  • Weniger eigene Kosten für Arbeitsmaterial
  • Wenig Bürokratie
 
 
  • Geringere Provisionen
  • Häufig gedeckelte Aufstiegs- und Verdienstchancen
 

Als angestellter Immobilienmakler sind Immobilienbüros, Sparkassen oder Banken meist die attraktivsten Arbeitgeber.

 

Selbstständigkeit

Vorteile

Nachteile

 
  • Höhere Gewinnspanne
 
 
  • Höhere Ausgaben
  • Viel Bürokratie
 

 

Als selbstständiger Immobilienmakler ist zwar die Gehaltsgrenze nach oben offen, jedoch trägt man sämtliche Risiken allein. Hinzu kommt, dass der Makler mehr anfallende Steuern von seinem Umsatz abziehen muss.

Gehalt - Aufstiegschancen

Je nach Erfolg ist das potenzielle Gehalt nach oben kaum begrenzt. Wichtig hierbei sind die Verdienstunterschiede je nachBundesland. Die Verdienstspanne kann bei 30.000-75.000 € (netto)jährlich angesetzt werden.

In der Selbstständigkeit sind die Aufstiegschancen vom eigenen Erfolg abhängig. Durch diverse Fortbildungen oder ein Studium können diese erhöht werden.

Als Angestellter Immobilienmakler sind die Aufstiegschancen jedoch stark beschränkt.

Pflichten

Aus der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ergeben sich Pflichten wie die Buchführungspflicht, Rechnungslegung oder Informationspflicht.