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* Pflichtangaben "Markenanmeldung Polen"
980,00 EUR zzgl. MwSt.
inkl. amtliche Gebühren
Details Markenanmeldung Polen
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Polen beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Polen, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Polen an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Polen beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Polen prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Polen geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Polen entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Polen erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Polen eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Markenanmeldung Polen
I. Erforderliche Unterlagen
- Eine unterzeichnete Vollmacht. Notarielle Beglaubigung oder Legalisierung der Vollmacht sind nicht erforderlich.
II. Anmeldeverfahren
- die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 6 bis 8 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet oder erfolgreich Widerspruch eingelegt
- Es werden die formalen Eintragungsvoraussetzungen geprüft. Zudem wird geprüft, ob der Markeneintragung absolute Eintragungshindernisse wie z.B. mangelnde Unterscheidungskraft entgegenstehen. Eine amtsseitige Zurückweisung wegen älteren Marken findet nicht statt. Den Inhabern älterer Marken ist es vorbehalten, ihre Marken im Widerspruchsverfahren geltend zu machen.
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation. 10. Ausgabe
- eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich
IV. Widerspruchsverfahren
- Innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet ab der Veröffentlichung der Markenanmeldung können Dritte Widerspruch einlegen.
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke muss innerhalb von 5 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden, andernfalls kann die Marke auf Antrag Dritter gelöscht werden, wenn sie nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 aufeinanderfolgenden Jahren ab Eingang des Löschungsantrages beim Markenamt benutzt wird
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markeneintragung
VII. Markenverlängerung
- eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- eine Nachfrist zur Markenverlängerung von 6 Monaten wird gewährt
- Es müssen zusätzliche Gebühren für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden
Ergänzende Aufträge
Auftrag zur Überwachung der maßgeblichen Markenregister auf ähnliche und identische Anmeldungen. Sie erhalten eine anwaltliche Überwachungsmitteilung mit kurzer Analyse und konkreter Handlungsempfehlung.
Mit diesem Auftrag liefern wir eine Recherche nach ähnlichen angemeldeten oder eingetragenen Marken. Der Report enthält eine Stellungnahme durch einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Eintragbarkeit der Marke und dem Risiko von Kollisionen mit gefundenen Marken.
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in der EU (Europa) als Unionsmarke beim EUIPO beauftragen. Damit wird Ihre EU Marke in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geschützt.
Die Kosten der EU Markenanmeldung beinhalten unsere Anwaltskosten sowie alle offiziellen Gebühren, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung als Unionsmarke bis zur Eintragung der Marke anfallen.