Für die markenmäßige Verwendung reicht es aus, dass ein als Suchwort verwendetes Zeichen dazu benutzt wird, das Ergebnis des Auswahlverfahrens in der Trefferliste einer Internetsuchmaschine zu beeinflussen und den Nutzer zu der Internetseite des Verwenders zu führen.
siehe dazu News-Beitrag
Geschrieben am: 05 August 2010 - 10:36