ich habe folgende markenrechtliche Frage:
Ist es möglich eine Kombination aus Zeichen - mit der ein Unternehmen im Verkehr auftritt - markenrechtlich schützen zu lassen:
Also z.B. "§§§!" oder "!!!?" oder "???!". Macht es dabei ggf. einen Unterschied, wie die Zeichen grafisch gestaltet sind (bestimmte Farbe, Ausrichtung o.ä.).
Wie ist es, wenn die Zeichen immer nur in Kombination mit dem individuellen Namen verwendet werden?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Thomas
Geschrieben am: 01 März 2011 - 08:21