Mal angenommen, jemand möchte seine Geschäftsidee, welche er mit einem bestimmten Wort beschreibt, markenrechtlich schützen lassen. Er hat für diese Idee einen bestimmten Begriff "entwickelt" oder vielmehr entdeckt. Dieser Begriff ist in diesem Falle z.B. ein mehr oder weniger bekannter Ausdruck einer anderen Sprache.
Nun unterscheidet sich der Begriff (welcher wie gesagt als ganz normales Wort in einer anderen Sprache existiert) nur in einem Buchstaben von einer bereits im Internet angebotenen Dienstleistung, welche allerdings im Grunde nichts mit der eigenen Geschäftsidee gemeinsam hat.
Beispiel: Es gibt bereits das Kunstwort "Taatsu" worüber im Internet eine Möglichkeit für beispielsweise Telefonkonferenzen existiert und jemand möchte sich das (in einer fremden Sprache) real existierende Wort "Tattsu" schützen lassen, welches z.B. für eine bestimmte Art und Weise eines neuen Aktenablagen-Systems steht.
Könnte es hierbei Schwierigkeiten geben?
Vielen Dank im Voraus.
Geschrieben am: 09 März 2011 - 10:59