Es kam ein ganzer Eimer mit feuchtem sich nicht auflösendem Toilettenpapier zum Vorschein. Es handelt sich hier um einen Neubau
und die Mieter wohnten gerade mal ein Jahr drin. Da eine Kamera miteingeführt wurde, konnte man an einer Stelle sehen, dass hier
ganz minimal das Wasser stehen blieb, was der Mieter, der dabei war, auch gesehen hat!!
Die beauftragte Sanitärfirma wies die Kosten von sich, da das gesetzlich verlangte Gefälle von Ihnen eingehalten wurde.
Ist natürlich nicht mehr beweisbar, da das Rohr hinter einer Vormauerung ist und wir diese zur Beweisführung nicht aufreißen
werden. Auf Nachfrage bei unserem Anwalt, verwies dieser uns zum Gutachter und der Gutachter verwies uns wieder zum Anwalt!!
Daraufhin haben wir die Kosten den Vermietern weiter verrechnet. Diese haben einen Anwalt eingeschaltet und ebenfalls die
Kostenübernahme abgelehnt. Da ich mich seit Einzug dieser Mieter mit vielen Fragen rund um das Mietrecht beschäftigen muss,
habe ich leider lernen müssen, daß Mieter mehr Rechte haben als Vermieter und deshalb auf eine Klage verzichtet und die Kosten
übernommen. Trotzdem wüßte ich gerne, ob wir wirklich die Kosten tragen müssen?
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia
Geschrieben am: 02 April 2011 - 11:18