Person A hat Person B einen Gegenstand in einem Versandhaus bestellt und in einer Summe bezahlt. Person B nutzt diesen Gegenstand nun regelmässig und es war vereinbart das die Gesamtsumme in Raten bei Person A abbezahlt wird. Nun wurde aber schon des öfteren nichts mehr gezahlt. Dann kam es zu einem Streit und nun hat Person A Angst das Geld nie mehr wieder zu sehen. Gibt es eine Möglichkeit das geld von B einzufordern? Wenn ja welche? Es kann ja aufgrund der Rechnung nachgewiesen werden das Person A die Ware gekauft und bezahlt hat und das Person B die Ware besitzt lässt sich ja auch nachweisen. Gibt es da überhaupt eine Chance noch an das geld zu kommen?
Ich hatte es überlegt mit einem sog. Schuldanerkenntnis, allerdings ist fraglich ob aufgrund der Streitsituation dieses unterschrieben wird. Dann weiß ich das Person B regelmässig Unterhaltszahlungen von Person C bekommt die auch Person A kennt, wäre es ggf. auch möglich das Person A von Person C die Forderung in Raten vom Unterhalt einbehält?
Ich hoffe das mir hier weitergeholfen werden kann.
Geschrieben am: 28 Mai 2011 - 08:47