Ich habe im Rahmen einer Albumveröffentlichung einen Bandübernahmevertrag mit einem in Deutschland ansässigen Plattenlabel geschlossen. Dieses Label ist seit 2008 nicht mehr operativ tätig, jedoch existiert die Firma noch.
Ich habe mehrfach per e-mail und Einschreiben Leistungen angemahnt, die vertraglich zugesichert sind. Ich habe seit 2 Jahren kein Statement mehr bekommen (halbjährlich steht im Vertrag), habe um ein Gesprächstermin gebeten um zu besprechen, wie die Zusammenarbeit weitergehen soll. Fakt ist, das Label ist in keiner Form operativ tätig, hat seinen Anspruch auf die Option einer weiteren Veröffentlichung zurückgezogen, besteht aber auf dem Verbleib der AUSWERTUNGSRECHTE an dem Material beim Label.
Das Label hat auf die letzten beiden Einschreiben (mit Frist) nicht reagiert. Auch habe ich die angemahnten Statements (Abrechnungen) nicht erhalten. Ich habe das Vertragsverhältnis einseitig wegen Unzumutbarkeit gekündigt und eine Bestätigung der Vertragsauflösung durch das Label gefordert. Auch da : Keine Reaktion!
Frage: Bin ich damit aus dem Vertrag raus? Insbesondere interessiert mich der Punkt der Auswertungsrechte, da ich das Album gerne anderweitig veröffentlichen möchte. Oder kommt das Label mit so einer Nummer durch?
Viele Grüße
Neumann3
Geschrieben am: 01 März 2012 - 11:54