ich wüßte gerne, ob ich - wenn ich einen beschreibenden Namen als "Marke" auf meinen selbstgemachten Sachen anbringe - ein Risiko eingehe. Z.B. wenn ich ein Etikett mit "Wunderdecke" anbringe, das ja nicht schützbar oder eintragbar ist. Kann mich da jemand belangen?
Ich möchte einfach nur meinem Produkt einen Namen geben, ohne Abmahn-Anwälte zu aktivieren.
Meine Bekannten sagen, dass ich problemlos meinen eigenen Vor-und Nach-Namen nehmen kann, aber das wäre für mich nur eine Notlösung, wenn alles andere zu riskant ist.
Leider weiß niemand genau Bescheid.
(Wenn das Geschäft mal richtig läuft, kann ich mir die Eintragung mit einem richtigen Markennamen auch leisten, aber so weit ist es noch nicht...)
Vielen Dank für Ihre Mühe!!!
Geschrieben am: 15 Mai 2012 - 02:23