gleich möchte ich mich für die Möglichkeit, hier Fragen stellen zu dürfen, bedanken.
Wir (drei Personen) möchten in Deutschland eine mini GmbH gründen. Wir wollen (und wir brauchen für unser Geschäft wirklich so) zwei Personen (von den Gesellschaftlern) als Geschäftsführer ernennen. Wir sind alle Ausländer. Können wir das machen oder gibt es Gesetze, die uns das verbieten oder unsere Möglichkeiten beschränken können?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Geschrieben am: 01 Juni 2012 - 03:07