Eine Unterlizenz z. B. an einer Marke oder an Software bleibt auch dann wirksam, wenn die erteilte Hauptlizenz wegfällt.
siehe dazu News-BeitragGeschrieben am: 07 August 2012 - 03:39
Eine Unterlizenz z. B. an einer Marke oder an Software bleibt auch dann wirksam, wenn die erteilte Hauptlizenz wegfällt.
siehe dazu News-BeitragGeschrieben am: 07 August 2012 - 03:39