Ich habe ein Problem:
am 01.11.2007 fing ich bei einer Fahrschule in Berlin an als Promoter zu arbeiten.
am 05.12.2007 kam dann raus, das die Fahrschule in Insolvenz geht. Gibt es das denn Überhaupt einen Honorarvertrag mit Fixgehalt?
hier mal ein Muster des Vertrages:
HONORARVERTRAG
Zwischen
Musterfahrschule GmbH
Musterweg 4, 1234 Berlin
und
Thomas Radtke
Musterstraße 32, 12355 Berlin
Geb. 01.01.1111
wird folgender Honorarvertrag geschlossen:
1. Herr Radtke, Thomas wird vom 1.11.2007 als selbstständiger Promoter tätig.
2. Es wird ein Fixgehalt von 400,00 € vereinbart. Für jeden abgeschlossenen Vertrag werden 20,00€ ausgezahlt.
Die Auszahlung erfolgt nur für tatsächlich erbrachte Leistungen gemäß Endabrechnung auf das Konto:
Kontonr. 1234567890 BLZ: 100 000 00 Bank: Musterbank Berlin
Evtl. anfallende Reise- und Aufenthaltskosten werden nicht erstattet.
3. Die Tätigkeit als Promoter auch über mehrere Jahre begründet keinen Anspruch auf eine dauerhafte Beschäftigung.
4. Herr Thomas Radtke verpflichtet sich, den sich durch die Entgegennahme der Vergütung ergebenden steuerlichen Verpflichtung und
ggf. der Zahlung von Sozialversichngsbeiträgen selbständig nachzukommen.
5. Der Versicherungsschutz (Unfall und Haftpflicht) wird gemäß Vertrag mit der Musterfahrschule GmbH gewährt.
6. Änderungen dieses Vertrages sind schriftlich zu vereinbaren.
Berlin, den 01.11.2007
Das ist der Vertrag. Ist dieser überhaubt so Rechtens? Nach dem Vertrag zu folge kann ich für jeden Vertrag 20,00€ verlangen der abgeschlossen wurde?
Es wundert mich ein bisschen... :-(
BITTE HELFT MIR :-( !!!!
Danke im Voraus!!!! Gruß Thomas
Geschrieben am: 11 Januar 2008 - 06:05