Guten Morgen,
für die Gründung eines MVZ ist es nach unserem Verständnis erforderlich, dass mindestens zwei Fachärzte tatsächlich arbeiten, anderenfalls wäre es ja keine Gesellschaft sondern weiterhin eine Einzelpraxis. Der Einwand der KV ist aus unserer Sicht also berechtigt.
Alternativ könnte man überlegen, ob der abgabewillige Kollege unter Verzicht auf die Zulassung (zu Ihren Gunsten) als Angestellter in Ihre Praxis wechselt. Voraussetzung wäre aber, dass der Kollege zumindest für einen kurzen Zeitraum als angestellter Arzt tätig ist. Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Alternative auch fachübergreifend funktioniert; das müssten Sie mit der KV klären.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Rössel
Rechtsanwalt
Geschrieben am: 07 Februar 2008 - 09:50
Marco Rössel