ich baue einen Webshop mit auf, soll auch in Zukunft den Shop unterstützen und werde am Gewinn/Umsatz beteiligt.
Der Shop ist Teil eines anderen Unternehmens.
Geplant ist eine Beteiligung in Höhe einer Prozentzahl am Umsatz. Defakto ist es allerdings eine Beteiligung am Reinerlös aus dem entsprechenden Artikel.
Das Unternehmen möchte, dass ich Rechnungen für diese Prozentzahl schreibe.
Wenn ich nur am Umsatz beteiligt werde, erhalte ich keinen Teil am Shop, obwohl ich alles aufgebaut habe?
Wäre eine Stille Gesellschaft nicht sinnvoller?
Ist eine Stille Gesellschaft auch an einem bestimmten Geschäftszweig möglich?
Wie berechnet sich bei einer Auflösung der Stillen Beteiligung der Wert der Dienstleistungen, den ich zurückerhalte?
Vielen Dank schon einmal!
LG
Geschrieben am: 07 Januar 2015 - 12:03