in Spanien haben 5 Personen ein Haus und ein Grundstück geerbt.
Jedoch sind die Personen sehr verstritten und können sich nicht einigen.
Gibt es wie in Deutschland die Möglichkeit ein Zwangsversteigerungsverfahren (ZVS Aufheb.d. Gemeinschaft) in Spanien beim zuständigen Gericht zu eröffnen?
Für Informationen wäre ich sehr dankbar.
Geschrieben am: 20 April 2017 - 12:29