Nach erfolgter Auktion würde ich dem Käufer Lübecks Nachträgliche schriftliche Widerrufsbelehrung für eBay Auktion als Warenbeilage zukommen lassen.
In dieser Nachträglichen schriftlichen Widerrufsbelehrung wird nun nicht mehr ausdrücklich auf den Beginn der Widerrufsfrist hingewiesen.
Darf man davon ausgehen, dass der Verbraucher noch die erste Widerrufsbelehrung von der eBay-Angebots-Seite, mit dem dortigen entsprechenden Hinweis im Kopf hat und weiss, dass jetzt nach Erhalt der Ware und der Belehrung in Textform die Frist zu laufen beginnt?
Die Nachträgliche schriftliche Widerrufsbelehrung schließt mit:
„Ort, Datum, Unterschrift des Unternehmers“
Als Unternehmer trage ich das Datum kurz vor dem Versand ein. Der Verbraucher könnte leicht auf die Idee kommen, dass dieses Datum schon den Fristbeginn markiert, dem ist aber nicht so. Besteht hier nicht die Gefahr aus diesem Grund abgemahnt zu werden?Wäre es ratsam in die Nachträgliche schriftliche Widerrufsbelehrung den Hinweis aufzunehmen: „Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Erhalt der Ware.“
Geschrieben am: 01 Juli 2008 - 03:54