ich habe zwei Fragen zu einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Muß ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden oder gilt schon das Ausfüllen des Fragebogens/Checkliste als Arbeitsvertrag bzw. können dort festgehaltene Angaben zum Monatsverdienst als verbindlich angesehen und eingeklgt werden wenn keine Unterschriften des Arbeitnehmers/Arbeitgebers vorliegen? Wie ermittelt sich der Urlaubsanspruch bei nicht eindeutig festgelegter, d.h. wechselnder Stundenzahl pro Woche/ pro Tag?
Geschrieben am: 29 August 2008 - 09:31