ich habe einer Familie meine Eigentumswohnung vermietet. Nachdem diese nur ab und an Miete zahlten wollen Sie nun endlich ausziehen. Da die Kündigung der Mieter nur von der Frau unterschrieben ist und nicht von beiden mietern ist diese rechtlich nicht wirksam. Ich habe nun einen Aufhebungdvertrag zwischen den Mietern und mir mit Mietende 5.12.gemacht.
Frage 1: Muß ich die Miete vom 1.-5.12. tageweise berechnen?
Frage 2: Ist der Aufhebungsvertrag wirksam, wenn nur ein Mieter unterschreibt? Der Mietvertrag wurde von beiden unterschtrieben.
Vielen Dank für die Hilfe
Geschrieben am: 12 November 2008 - 01:49