ich bin seit fast einem Jahr selbstständiger Kleinunternehmer und bin jetzt in eine Situation geraten in der ich alleine wohl nicht mehr weiter komme. Ich wünsche mir hier keine Rechtsbetratung ich möchte nur wissen wie meine Chancen stehen bzw. ob es Sinn macht dagegen vorzugehen.
Ein Kunde hat tel. bei mir eine Bestellung ausgelöst (vor ca. einem Monat) bis heute ist die Zahlung bei mir noch nicht eingegangen. Ich habe den Kunden tel. und per Email gebeten das Zahlungsversäumnis nachzuholen. Gestern habe ich die 1. Mahnung an den Kunden geschickt. Mal sehen wie seine Reaktion ist.
Der Kunde hatte immer Pünktlich uns zuverlässig gezahlt, desshalb verwundert mich das ganze. Zwischenzeitlich habe ich dem Kunden eine Nachnahmesendung geschickt, diese wurde laut Sendungsstatus mit dem Vermerk "Annahme verweigert" an mich zurückgeschickt. Die Aufragsannahme für die Nachnahmesendung erfolgte auch telefonisch.
Jetzt stell ich mir die Frage was habe ich gegenüber dem Kunden in der Hand? Ist ein Telefonat rechtsgültig? Kann der Kunde das nicht abstreiten?
Wie soll ich Ihrer Meinung nach vorgehen?
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Geschrieben am: 06 Dezember 2008 - 12:20