folgender Fall beschäftigt mich. Meine Freundin hat in der Zeit, in der sie noch verheiratet war, ein Grundstück in Spanien gekauft, ausschließlich selbst bezahlt und ebenfalls ausschließlich 'allein' die Papiere unterzeichnet. Nach gültigem spanischen Recht wurde damals jedoch nach ihrem Familienstand gefragt und in der Folge ihr damaliger Ehemann zur Hälfte in die Papiere (Escretura) eingetragen. Wie gesagt hat er jedoch keinerlei Unterschrift geleistet und auch nichts bezahlt.
Seit einigen Jahren ist die Ehe nun geschieden.
Frage: Kann gegen Vorlage der Scheidungsurkunde der für ihren damaligen Ehemann eingetragene Anteil wieder aus der Escretura 'ausgetragen' werden ? Oder bedarf es hier der unbedingten Zustimmung ihres Ex-Ehemannes ?
Die Situation ist diejenige, dass der Ex-Ehemann keinerlei Beitrag zum Erwerb geleistet hat und insofern meine Freundin natürlich nicht noch Jahre nach der Scheidung sein Einverständnis für eine Austragung oder einen Verkauf einfordern möchte, da sich dieser über ein nachträgliches Zubrot freuen (und dieses auch einfordern) würde.
Über jeden Hinweis wäre ich Euch/Ihnen dankbar.
Viele Grüße
Schmiddy
Geschrieben am: 07 Januar 2009 - 03:44