Was ist aber nun, wenn die angegebene Emailadresse mit einem Autoresponder beantwortet und dabei auf ein (Kunden-)Ticketsystem verwiesen wird. Beispielsweise mit diesem Inhalt
Zitat
Guten Tag,
wir haben unser Email- und Supportsystem umgestellt, um Ihre Anfragen zukuenftig schneller zu beantworten. Um uns eine Email (Ticket eroeffnen) zu schreiben gehen Sie folgendermassen vor:
Falls Sie Kunde sind, bitten wir Sie, sich in Ihrer Kundenverwaltung unter
http://support.********.de
mit Ihrer Kundenummer und Ihrem Passwort anzumelden und uns Ihre Anfrage aus Ihrer Kundenverwaltung zu schreiben (siehe dort unter SupportCenter).
Falls Sie noch kein Kunde von ********* sind oder noch keine Kundennummer erhalten haben, gehen Sie bitte auf unsere Webseite http://www.**********.de/produktinfo.php
um uns von dort eine Email zu schreiben.
Mit freundlichen Gruessen
Ihr ********** - Team
Ich sehe das sehr kritisch insbesondere in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Derzeit bereite ich selbst ein Gewerbe vor mit einer Internetseite, da beschäftigt man sich natürlich auch mit solchen Verpflichtungen. Meiner Auffassung nach gibt es hier durchaus Anlass, über eine Abmahnung nachzudenken.
Derzeit bereite ich selbst ein Gewerbe vor mit einer Internetseite, da beschäftigt man sich natürlich auch mit solchen Verpflichtungen. Meiner Auffassung nach gibt es hier durchaus Anlass, über eine Abmahnung nachzudenken.
Geschrieben am: 31 März 2009 - 01:43