Fiktiver Fakt: 1. Abgeschlossenes Berufungsverfahren mittels Vergleich vor einigen Wochen wegen Mietzinsverweigung.
2. Kläger erhält Informationen von Dritten wegen geheimen Informationsfluss und Absprache zwischen Senat und
RA ´s zu seinen Ungunsten, die von Rechtsbeugung und Mandantenverrat sprechen!
Frage: 1. Gibt es die gesetzliche/rechtliche Möglichkeit, den Vergleich nachträglich anzufechten und die Wiederaufnahme zu
beantragen?
2. Wären hier Fristen zu beachten, z.B. Jahresfrist?
3. Was wäre die zwingendste und empfehlenswerteste Vorgehensweise?
Gr.kumara
teste
Geschrieben am: 11 Mai 2009 - 04:07