Bei einer vorliegenden Schwerbehinderung (GdB 100 + Merkzeichen "G" "aG" und "B") gibt es auf der Lohnsteuerkarte von vornherein einen höheren Freibetrag für die Lohnsteuern. Das ist die eine Sache und soweit klar.
Was ist aber nun mit Sonderausgaben jeglicher Art, welche aufgrund der Schwerbehinderung erforderlich werden. Dies geht von medikamenten, die die Kasse außerhalb der Zuzahlung nicht übernimmt über beispielsweise orthopädische Schuhe, Taxi-Arztfahrten, Umbau eines Autos zur Eignung bei körperlichen Defiziten, die Wertmarke für die kostenlose NUtzung des ÖPNV,....) Meiner Meinung nach sollten diese bei Nachweis als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wo finde ich hier konkret die Rahmenbedingungen wie Pauschalbeträge und was konkret absetzbar ist?
Geschrieben am: 27 Juni 2009 - 12:53