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Gestaltungshinweise zur Umsetzung der Button-Lösung

Ab dem 01.08.2012 gilt die sog. Button-Lösung. Damit verbunden sind tiefgreifende Neuregelungen für Internet-Shops für die Gestaltung der Bestellseite. Die Regelungen gelten für jeden Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat. Bei der Umsetzung der Button-Lösung ist es jedoch nicht nur mit der Umbenennung des Bestell-Button in bspw. „kostenpflichtig bestellen“ getan Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass bestimmte Pflichtinformationen klar, verständlich und in hervorgehobener Weise und unmittelbar vor dem Bestellbutton genannt werden müssen.

Es handelt sich dabei um die verpflichtende Angabe folgender Informationen:

  • Produktbeschreibung („die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung“)
  • Mindestlaufzeit („Die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat“ – nicht einschlägig bei einer einmaligen Produktbestellung)
  • Gesamtpreis („den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht“)
  • Versand- und Zusatzkosten („gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden“)

Wir schildern Ihnen im Folgenden, was bei der Gestaltung der Bestätigungsseite Ihres Online-Shops zwingend beachtet werden muss:

Die oben genannten Informationen sollen hervorgehoben angezeigt werden, d.h. sie sollen sich von den übrigen Angaben auf der Bestellseite abheben. Dieses Abheben ist durch eine bspw. farbige Hinterlegung möglich, sie muss aber nicht zwingend bunt sein, eine graue Hinterlegung würde auch ausreichen. Intention des Gesetzgebers ist, dass die Aufmerksamkeit des Verbrauchers auf die Pflichtinformation gelenkt wird.

Unmittelbar unter den Bestellinformationen muss jetzt der Bestellbutton platziert sein. Zwischen diesem und den hervorgehobenen Pflichtinformationen dürfen sich keine zusätzlichen Texte oder Gestaltungselemente befinden.

Oft befinden sich der Hinweis auf die AGB und die Widerrufsbelehrung und/oder Angaben zur Liefer-/Rechnungsadresse zwischen den Bestellinformationen und dem Bestellbutton. Wir empfehlen daher, diese Angaben an den Anfang der Seite zu verschieben und die hinterlegten Bestellinformationen und den Bestellbutton darunter zu platzieren.

Zudem ist der Bestell-Button zu beschriften. Der Gesetzeswortlaut spricht von „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine entsprechende andere eindeutige Formulierung. Zulässig wären danach auch folgende Formulierungen: „kostenpflichtig bestellen“, „kaufen“ oder „zahlungspflichtigen Vertrag schließen".

Bislang noch nicht eindeutig geklärt ist in welchem Umfang die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung dargestellt werden müssen, ob also bspw. eine Verlinkung zu weiteren Details ausreicht oder nicht. Die sicherste Variante ist daher, alle Produktmerkmale noch einmal auf der Bestellseite aufzuführen.

Abschließend weisen wir Sie noch ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 01.08.2012 kein Vertrag zustande kommt und der Verbraucher nicht zahlen muss, wenn diese neuen Pflichten nicht erfüllt werden. Außerdem drohen Abmahnungen von Wettbewerbern.

Wenn Sie noch weitere Fragen zur Umsetzung haben, können Sie sich gerne bei uns melden, wir beraten Sie gerne.

Telefon 069 71672670

Schreiben Sie uns

 

Wir beraten Sie gern bei der Erstellung und Überprüfung von AGB. 

Sie können uns auch gern direkt mit der Erstellung von AGB für OnlineShops etc. zu Pauschalhonoraren beauftragen.