AGB für die Betreuung von Finanzierungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung und Betreuung von Finanzierungen

Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen des Auftragnehmers

a) Datenerfassung zur Ermittlung der Finanzierungsgrundlagen,

b) Beratung hinsichtlich der Finanzierungsart und Möglichkeiten,

c) Erstellung der vorläufigen monatlichen Belastung des Auftraggebers und Prüfung einer gefahrlosen Durchführung der Finanzierung aufgrund überlassener Formulare wie z.B. Eigenauskunft,

d) Erreichung einer Finanzierungszusage,

e) Das Auftragnehmer verpflichtet sich die Faktoren wie Zins, Tilgung bzw. Tilgungsaussetzung und Disagio zu erklären und schriftlich dem Auftraggeber zu dokumentieren, welche die Laufzeit und die Kosten eines Darlehens beeinflussen.

Vollmacht gegenüber Kreditinstituten und Versicherungsgesellschaften

Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Vollmacht, Verhandlungen mit den Kreditinstituten zu führen. Das Auftragnehmer soll dabei beachten, dass nur die Differenz zwischen den persönlichen Lebenshaltungskosten und dem regelmäßigen monatlichen Nettoeinkommen für die Finanzierung verwendet wird. Sollte durch die Vorgabe eines Kreditinstitutes mehr als die Differenz gebraucht werden, so verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber zu informieren und den Betrag abzustimmen. Der Auftragnehmer ist berechtigt Informationen über die bestehenden Versicherungen bei den entsprechenden Gesellschaften abzufragen. Die Gesellschaften sind von dem Datenschutz befreit und dürfen Auskünfte direkt dem Auftragnehmer übermitteln.

Verpflichtungserklärung des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Schaffung aller Voraussetzungen, die den Auftragnehmer in die Lage versetzt seine Dienstleistung gegenüber dem Auftraggeber erbringen zu können. Eine Versagung oder unangemessene Verschleppung welche in der Person des Auftraggebers liegt, zu Beginn oder während der Laufzeit des Vertrages berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung des 

[ENDE DER VORSCHAU]




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