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Versand von Newslettern

Falls Sie die Daten der Kunden auch dazu verwenden wollen, um sie per Email, Telefon, SMS oder ähnliches über neue Angebote zu informieren, müssen Sie sich dies ausdrücklich genehmigen lassen. Fügen Sie etwa dort, wo die Kunden die AGB akzeptieren müssen eine Checkbox wie folgt ein:

[  ] Ich möchte über neue Angebote per Email (optional Telefon, SMS oder ähnliches) informiert werden. Ich bin damit verstanden, dass die von mir angegebenen Daten gemäß Ihrer Datenschutzerklärung, die mir bekannt ist, für den Versand eines Newsletters elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Meine Einwilligung kann ich jederzeit einfach per E-Mail an xyz@xyz.de oder einen Link am Ende eines Newsletters widerrufen und den Newsletter damit abbestellen.

„Mit dem Setzen des Häkchens im Kontrollkästchen erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen angegebenen Daten gem. unserer Datenschutzerklärung verarbeiten und für die Versendung unseres E-Mail-Newsletters verwenden. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit einfach per E-Mail an xyz@xyz.de oder über den Link am Ende eines jeden Newsletters widerrufen und den Newsletter damit abbestellen.

Beim Abonnieren von Newslettern über den Shop müssen Sie das sog. „Double-Opt-In“-Verfahren verwenden:

Zum Versand der Newsletter kommt es dann erst, wenn der Kunde

              1. seine E-Mail-Adresse einträgt und

2. über einen Aktivierungslink, der an die E-Mail-Adresse des Kunden geschickt wurde, das Abonnement bestätigt.

 

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Telefon 069 71672670

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Wir beraten Sie gern bei der Erstellung und Überprüfung von AGB. 

Sie können uns auch gern direkt mit der Erstellung von AGB für OnlineShops etc. zu Pauschalhonoraren beauftragen.