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Informationen zu Zahlungsmitteln

Ein Online-Händler ist verpflichtet seinen Kunden, spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs darüber zu informieren, welche Zahlungsmittel in seinem Online Shop akzeptiert werden.

Beachten Sie hierbei, dass Sie mindestens eine kostenlose Zahlungsart anbieten müssen! Außerdem ist zu beachten, dass Sie für die Zahlungsart SEPA-Basislastschrift, SEPA-Überweisung, Zahlungskarten (insbes. Visa und Master-Card) keine Entgelte gegenüber den Kunden erheben dürfen – sog. „Surcharging-Verbot“ der EU (§ 270 a BGB)! Dies gilt auch für PayPal!

Die Angaben zu den von Ihnen angebotenen Zahlungsarten sollen spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs gemacht werden.

Die Angaben können unseres Erachtens daher bei Aufruf des Warenkorbs gemacht werden, denn spätestens hier beginnt wohl der Bestellvorgang. Ausreichend dürfte aber auch sein, wenn diese Informationen auf einer extra Unterseite bereitgehalten werden. Diese Seite sollte von jeder anderen Seite, ähnlich wie die Seiten zum Widerrufsrecht, dem Impressum oder den AGB, erreichbar und auch klar bezeichnet sein (bspw. „Zahlungsarten“).

Telefon 069 71672670

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Wir beraten Sie gern bei der Erstellung und Überprüfung von AGB. 

Sie können uns auch gern direkt mit der Erstellung von AGB für OnlineShops etc. zu Pauschalhonoraren beauftragen.