Widerrufsrecht

Private Käufer (Verbraucher) haben bei Online-Käufen von gewerblichen Händlern das Recht, den gekauften Artikel innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zurückzugeben.

Mit der Verbraucherrechterichtlinie der EU, die ab 13.06.2014 gilt, ist insbesondere das Widerrufsrecht neu gestaltet worden und das Rückgaberecht komplett abgeschafft worden.

Das Widerrufsrecht gilt weiterhin grundsätzlich für alle über das Internet oder andere Fernkommunikationsmittel abgeschlossene Verträge. Es bestehen jedoch einige gesetzlich festgelegte Ausnahmen bei denen das Widerrufsrecht erlischt oder nicht besteht.

 

Beginn der Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist beträgt EU-weit einheitlich ab dem 13.06.2014 vierzehn Tage. Problematisch ist jedoch der Beginn der Widerrufsfrist. Denn er knüpft an die Lieferung der Ware an. Die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung übersieht, dass es beim Versand von Waren zu unterschiedlichen Konstellationen kommen kann. Dies macht die Entscheidung sehr schwierig, welcher Textbaustein des Musters für den Fristbeginn verwendet werden soll. Im Zeitpunkt der Erstellung der Widerrufsbelehrung für den Shop ist in den seltensten Fällen klar, welche der vorgegebenen Varianten des Hinweises auf den Fristbeginn eingesetzt werden muss. Die Varianten sind (mit "Sie" ist jeweils der Käufer gemeint):

  1. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
  2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
  3. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

 

Probleme können dann auftreten, wenn mehrere der vorgenannten Fälle zusammentreffen: So kann beispielsweise ein Kunde mehrere Waren bestellen, bei denen sich erst beim Verpacken herausstellt, dass diese doch nicht in einem Paket verschickt werden können und diese Pakete durch einen Fehler beim Zusteller dann an unterschiedlichen Tagen beim Kunden eintreffen; zudem kann ein Kunde mehrere Waren bestellen, wobei eine Ware in mehreren Teilsendungen verschickt werden muss, die restlichen Waren aber in einem Paket versendet werden können; schließlich kann auch ein Kunde mehrere Waren bestellen, wobei eine Ware so beschaffen ist, dass diese in mehreren Teilsendungen versendet wird und die anderen Waren auch noch getrennt geliefert werden.

Die o.g. Varianten können leider nicht miteinander verknüpft werden. Der Händler müsste also theoretisch für jede mögliche Liefersituation die passende Belehrung vorhalten (auch wenn er die Liefersituation bei Abgabe der Belehrung noch gar nicht vorhersehen kann). Praktisch ist diese Situation also kaum zu realisieren. Wir schlagen daher vor, grundsätzlich die zweite Variante zu verwenden, denn, selbst wenn nur ein Stück geliefert wird, ist es jedenfalls theoretisch auch immer das letzte. So dürfte der Fristbeginn transparent auch in den verschiedenen oben beschriebenen Situationen darstellt sein.

 

Keine Begründung des Widerrufs

Unproblematisch ist wohl, dass der Widerruf auch weiterhin nicht begründet werden muss. Es muss sich nur aus der Erklärung des Verbrauchers eindeutig ergeben, dass er den Vertrag widerrufen möchte. Zudem ist eine bestimmte Form (früher Textform) nicht mehr vorgesehen. Theoretisch kann der Widerruf jetzt auch am Telefon erklärt werden.

 

„Muster-Widerrufsformular“

Neu ist, dass jeder Unternehmer seinen Kunden ein sog. „Muster-Widerrufsformular“ zur Verfügung stellen muss. Dieses Formular kann der Kunde zum Widerruf nutzen, er muss aber nicht. Das Widerrufsformular sollte am besten unterhalb der Widerrufsbelehrung mit aufgeführt werden, so dass der Verbraucher die Widerrufsbelehrung und das Widerrufs-Formular zusammen in einem Dokument erhält. Zudem kann ein Unternehmer seinen Kunden auch ermöglichen den Widerruf in seinem Online-Shop direkt zu erklären. In dem Fall sollte er auf seiner Website ein entsprechendes Formular bereitstellen, was der Kunden ausfüllen und an ihn abschicken kann. Bei Verwendung des Online Formulars muss der Unternehmer dem Kunden den Zugang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, bspw. per E-Mail, bestätigen.

 

Keine unendliche Widerrufsfrist mehr

Bei einer fehlerhaften oder unterbliebenen Belehrung erlischt die Widerrufsfrist nunmehr nach 12 Monaten und 14 Tagen nach dem regulären Fristende, d.h. sie läuft nicht mehr unendlich.

 

 

Hinweise für die Erstellung der passenden Widerrufsbelehrung