Abwicklungsvertrag

Zwischen

der Firma

- nachfolgend Arbeitgeber genannt -

und

Herrn/Frau

- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -

 

wird folgender

 

Abwicklungsvertrag

 

geschlossen.

 

§ 1 Beendigung

Die Parteien sind sich einig, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des auf Grund der Kündigung vom enden wird.

Zusätzlich getroffene Vereinbarungen enden gleichzeitig mit dem Arbeitsverhältnis.

 

§ 2 Vergütung

(1) Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer für die Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine monatliche Vergütung in Höhe von EUR brutto sowie Sonn- und Feiertagszuschläge in Höhe von EUR netto zu zahlen.

(2) Dem Arbeitnehmer wird zum eine anteilige Jahressonderzuwendung in Höhe von EUR brutto und ein Urlaubsgeld in Höhe von EUR brutto gezahlt.

oder

(2) Der Arbeitnehmer hat für das laufende Kalenderjahr Anspruch auf Gewinnbeteiligung in Höhe von % des Jahresgewinns. Diese Gewinnbeteiligung wird trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des für das ganze Jahr ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt nach Ende des laufenden Geschäftsjahres und Erstellung der Handelsbilanz.

 

§ 3 Freistellung, Resturlaub

(1) Der Arbeitnehmer wird ab dem bis zu dem in § 1 genannten rechtlichen Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich von der Arbeit freigestellt, und zwar unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Bezüge. Anderweitiger Verdienst ist nach § 615 S. 2 BGB anzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

(2) Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung sämtlicher Urlaubsansprüche und Ansprüche auf Zeitguthaben.

 

§ 4 Abfindung

Wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zum Ausgleich des sozialen Besitzstandes verpflichtet sich der Arbeitgeber, an den Arbeitnehmer eine einmalige, schon jetzt entstandene und damit vererbliche Abfindung gem. §§ 9,10 KSchG in Höhe von  

[ENDE DER VORSCHAU]




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