Aufhebungsvertrag

Zwischen

der Firma

- nachfolgend Arbeitgeber genannt -

und

Herrn/Frau

- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -

 

wird folgender

Aufhebungsvertrag

 

geschlossen.

 

§ 1 Beendigung

Die Parteien sind sich einig, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des auf Veranlassung des Arbeitgebers, jedoch im gegenseitigen Einvernehmen enden wird/geendet hat.

oder

Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis unter Wahrung der dafür geltenden Kündigungsfrist auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen mit Ablauf des Tages sein Ende finden wird

 

§ 2 Vergütung

(1) Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer für die Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine monatliche Vergütung in Höhe von EUR brutto sowie Sonn- und Feiertagszuschläge in Höhe von EUR netto zu zahlen.

(2) Dem Arbeitnehmer wird zum eine anteilige Jahressonderzuwendung in Höhe von EUR brutto und ein Urlaubsgeld in Höhe von EUR brutto gezahlt.

oder

(2) Der Arbeitnehmer hat für das laufende Kalenderjahr Anspruch auf Gewinnbeteiligung in Höhe von % des Jahresgewinns. Diese Gewinnbeteiligung wird trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des für das ganze Jahr ausgezahlt und ist nach Ende des laufenden Geschäftsjahres und Erstellung der Handelsbilanz fällig.

 

§ 3 Freistellung, Resturlaub

(1) Der Arbeitnehmer wird ab dem bis zu dem in § 1 genannten rechtlichen Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich von der Arbeit freigestellt, und zwar unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Bezüge. Anderweitiger Verdienst ist nach § 615 S. 2 BGB anzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

(2) Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung sämtlicher Urlaubsansprüche und Ansprüche auf Zeitguthaben.

§ 4 Abfindung

Wegen der Beendigung des 

[ENDE DER VORSCHAU]




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