Sozialplan

Sozialplan
zwischen
Firma ____________ in ____________
– nachfolgend Arbeitgeber genannt –
und
dem Betriebsrat, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden
Herrn/Frau ____________
– nachfolgend Betriebsrat genannt –
Präambel
Der Arbeitgeber wird sein Werk in _________ zum ____________ schließen. Für alle Arbeitnehmer, die aufgrund dieser Betriebsschließung ihren Arbeitsplatz verlieren und deren Arbeitsverhältnisse aus diesem Grund betriebsbedingt gekündigt werden, vereinbaren der Arbeitgeber und der Betriebsrat hiermit nachfolgenden Sozialplan:
1.    Der Arbeitgeber zahlt an alle Arbeitnehmer eine Abfindung im Sinne des § 10 KSchG.
2.    Als Berechnungsgrundlage für die Abfindung dient das individuelle durchschnittliche Bruttomonatseinkommen während der letzten zwölf Monate (individuelles Einkommen).
3.    Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Lebensalter sowie etwaigen Unterhaltspflichten. Stichtag für die Errechnung der Betriebszugehörigkeit und des Lebensalters sowie für das Bestehen von Unterhaltspflichten ist der ____________ (Datum der Betriebsschließung). Für die Berechnung gilt folgende Formel:
    Individuelles Einkommen
x    0,4
x    Betriebszugehörigkeit (Angabe in Jahren)
+    Betrag für Lebensalter (€ 10,- pro Lebensjahr)
+    Betrag für Unterhaltspflichten (€ 500,- pro Unterhaltspflicht, d.h. Ehegatte und Kinder)
=    Höhe der Abfindung
4.    Alle Teilzeitbeschäftigten erhalten die Abfindung im Verhältnis ihrer tatsächlichen Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit.
5.    Arbeitnehmer, die eine lange Betriebszugehörigkeit haben oder die mindestens 55 Jahre alt und länger als 3 Jahre beim Arbeitgeber beschäftigt sind, erhalten eine zusätzliche Zahlung aus dem Härtefonds, deren Höhe sich errechnet wie folgt:
    a)    Betriebszugehörigkeit
über 25 Jahre      € 1.500,-
über 20 Jahre      € 1.000,-
über 15 Jahre      €    700,-
über 10 Jahre      €    500,-

    b)    Lebensalter (mindestens drei Jahre Betriebszugehörigkeit)
über 55 Jahre    €    500,-
über 63 Jahre    € 1.500,-
6.    Zur Milderung sozialer Härten 

[ENDE DER VORSCHAU]




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