BGB-Bauvertrag

Zwischen
......
– nachfolgend Auftraggeber genannt –
und
......
– nachfolgend Auftragnehmer genannt –
wird folgender Bauvertrag geschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber errichtet in ................................... ein ................................... Dieser Vertrag betrifft nach näherer Maßgabe der in § 2 genannten Vertragsgrundlagen folgende Bauleistungen: ...................................


§ 2 Vertragsgrundlagen
(1)    Die Ausführung der übertragenen Bauleistungen sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich nach
•    diesem Vertrag,
•    der Leistungsbeschreibung/dem Leistungsverzeichnis vom ...................................,
•    den Architektenplänen,
•    den Zusätzlichen Vertragsbedingungen,
•    den Zusätzlichen Technischen Vorschriften,
•    ...................................,
•    den Bestimmungen der §§ 631 ff. BGB,
•    allen für die Ausführung anerkannten Regeln der Technik,
•    dem Zahlungsplan vom ................................,
•    dem Vertragsterminplan vom ...................................
(2)    Im Falle von Widersprüchen richtet sich die Rangfolge nach der Reihenfolge der Aufzählung der Vertragsgrundlagen in Ziff. 1. Bei Widersprüchen zwischen Text und Plänen gehen textliche Festlegungen vor Plänen. Die textliche Darstellung in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses hat Vorrang vor den Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung und vor den einschlägigen bei der Ausführung zu beachtenden DIN-Normen.
(3)    Weitergehende Vertragsbestandteile sind nicht vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht.


§ 3 Vergütung
Die Vergütung beträgt insgesamt ................................... € pauschal zzgl. der zum Rechnungszeitpunkt maßgeblichen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


§ 4 Zahlungen und Abrechnung
(1)    Der Auftragnehmer kann gemäß dem in der Anlage beigefügten Zahlungsplan für ausgeführte und nachgewiesene Leistungen Abschlagszahlungen verlangen.
(2)   

[ENDE DER VORSCHAU]




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