Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet

zwischen der

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-nachstehend „Eigentümerin“ genannt-

und der

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-nachstehend „Stadt“ genannt-

 

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der im Grundbuch des Amtsgerichts von Blatt ein-getragene Grundbesitz, Gemarkung ,

Flur ,

wurde am durch Kaufvertrag (Urkunde Nr. des Notars ) an die Eigentümerin verkauft.

Auf den Grundstücken befindet sich

(2) Die Grundstücke liegen im Sanierungsgebiet „ “. Das Sanierungsgebiet wurde durch Satzung der Stadt, beschlossen und öffentlich bekannt gemacht. Die Sat-zung ist am in Kraft getreten.

(3) Die Gebäude, Freiflächen und notwendigen Erschließungsanlagen weisen Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB auf, die durch Modernisierungs- und lnstand-setzungsmaßnahmen entsprechend des Bau- und Sanierungskonzeptes der Stadt besei-tigt werden sollen. Die Maßnahmen sind damit geeignet, als Grundlage für Bescheini-gungen nach §§ 7h, 10f, 11a und 52 Abs. 1, S.6 EStG, § 82g EStDV zu dienen.

(4) Tatbestandsermittlungen und Kostenprüfungen i.S.d. einschlägigen Vorschriften des BauGB und des EStG nebst der zum EStG ergangenen Richtlinien und Schreiben der Finanzbehörden zur Erstellung der in Abs. 3 benannten Bescheinigungen, Entwurf der Bescheinigungen zur Unterzeichnung durch die Stadt und etwaige rechtliche Auseinan-dersetzungen um die Bescheinigungen werden von der Stadt auf einen Dritten übertra-gen (Sanierungsbetreuung).

Zur zielgerichteten Tatbestandsermittlung gehört im Rahmen der Erstellung der zwi-schen Stadt und Grundeigentümerin zu schließenden Modernisierungsvereinbarung die Überprüfung sämtlicher steuerrechtlich relevanter Aspekte im Text und den aufgeführ-ten Zahlenwerken (Text der Vereinbarung, Sanierungskonzept, Baupläne und Baube-schreibung, Kostenkalkulationen) in Richtung Bescheinigungsfähigkeit.

Sämtliche Kosten der Stadt aus der Beauftragung des Dritten sowie dessen Aufwen-dungen im Umgang mit anderen Behörden und Dienstleistern trägt 

[ENDE DER VORSCHAU]




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