Generalplanervertrag

Zwischen
...............
– nachfolgend Auftraggeber genannt –
..............
– nachfolgend Generalplaner genannt –
wird folgender Generalplanervertrag geschlossen:

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber plant, in ............ Messehallen mit einer Netto-Nutzfläche von ....... qm gemäß DIN 277 zu errichten. Mit den Planungen und der Projektvorbereitung wird am ......... begonnen. Die Projektrealisierung ist für die Jahre ...... vorgesehen. Mit der Erbringung aller für das Projekt erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen soll ein Generalplaner beauftragt werden, um eine für den Auftraggeber schnittstellenfreie, alle Fachbereiche übergreifende und integrierende Gesamtplanung sicherzustellen. Der Auftraggeber erwartet eine praxisorientierte und ausführungstaugliche Planung, die den spezifischen Problemen des Messegeschäfts des Auftraggebers Rechnung trägt. Dabei ist auf eine angemessene und hochwertige Gestaltung und Ausführungsqualität zu achten. Der Auftraggeber stellt weiterhin die Forderung, dass die Planung so fabrikneutral und wettbewerbsfähig angelegt ist, dass ein tatsächlicher preiswirksamer Wettbewerb unter mehreren Generalunternehmer-Kandidaten möglich wird.

 

§ 2 Vertragsgrundlagen

Soweit dieser Vertrag keine Sonderregelungen enthält, sind in der nachstehenden Geltungsreihenfolge Vertragsgrundlagen:

  1. die Leistungsbeschreibung für Leistungen des Generalplaners (Anlage 1),
  2. der Rahmenterminplan vom ..... (Anlage 2),
  3. die Kostenschätzung vom ...... (Anlage 3),
  4. die Honorarermittlung vom ...... (Anlage 4),
  5. die Angebotsunterlagen des Generalplaners vom .... (Anlage 5),
  6. der Lageplan (Anlage 6),
  7. die dem Generalplaner übergebenen Zeichnungen, Pläne, zusätzlichen Vorbemerkungen bzw. Vorschriften des Auftraggebers, soweit sie für die Planung des Generalplaners relevante technische Details enthalten (Anlage 7),
  8. die werkvertraglichen Vorschriften des BGB,
  9. die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung mit der Maßgabe, 

    [ENDE DER VORSCHAU]




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