Grundstücksverwaltungsgesellschaft

§ 1 Name, Sitz

(1) Der Name der Gesellschaft lautet: _____.

(2) Der Sitz der Gesellschaft ist _____ .Wird der Geschäftsbetrieb örtlich verändert, so ändert sich der Sitz der Gesellschaft, ohne dass es der Zustimmung eines Gesellschafters oder einer Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf.

 

§ 2 Gegenstand des Unternehmens, Geschäftsjahr

(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Gewinn bringende Verwaltung und Vermietung des Grundstücks in ____________.

(2) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

oder

(2) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am _____ und endet am _____.

 

§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Nutzungsüberlassungen

(1) Gesellschafter sind _____, und _____.

(2) Die Gesellschafter haben eine Bareinlage von _____ EUR zu erbringen, die zum _____ fällig ist.

oder

(2) Die Gesellschafter haben auf die Dauer von ______ Jahren, beginnend ab _____, eine monatliche Bareinlage in Höhe von _____ EUR, fällig bis zum 3. eines jeden Monats, zu leisten.

oder

(2) Das Gesellschaftsvermögen ergibt sich aus der hiermit Bestandteil des Vertrages gewordenen Anlage I.

Am Kapital sind beteiligt:

1. _____ mit _____ %,

2. _____ mit _____ %.

(3) Eine Verpflichtung zur Erhöhung des Gesellschaftskapitals ist nur mit einstimmigem Gesellschaftsbeschluss zulässig.

oder

(3) Das Gesellschaftskapital kann durch Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter um _____ EUR erhöht werden. Diese Beiträge sind in bar und von allen Gesellschaftern gleich hoch zu entrichten. Die Zahlung ist _____ Monate nach Beschlussfassung fällig.

(4) Die Gesellschafter überlassen der Gesellschaft jeweils ihren Bruchteilsanteil am Grundstück ________________ zur Benutzung, hiervon bleibt das Bruchteilseigentum der Gesellschafter am Grundstück unberührt.

 

§ 4 Gesellschafterkonten

(1) Die unter § 3 Abs. 2 aufgeführten Beteiligungen der Gesellschafter am Gesellschaftskapital sind auf den für sie geführten Kapitalkonten I verbucht. Die Kapitalkonten sind Festkonten. Ihre 

[ENDE DER VORSCHAU]




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