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Gesellschaftsvertrag GbR

Hier erstellen Sie Ihr individuelles Dokument. Eingabefelder können, müssen aber nicht ausgefüllt werden. Fragen müssen jeweils mit Ja oder Nein beantwortet werden. Dabei helfen Ihnen verständliche Erläuterungen. Bitte geben Sie zunächst einige grundlegende Daten an.

Frage 1 von 49: Wer schließt den nachfolgenden Gesellschaftsvertrag?

Frage 1 von 49: Wer schließt den nachfolgenden Gesellschaftsvertrag?

Name des 1. Gesellschafters:

Name des 2. Gesellschafters:


Es handelt sich um einen Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die GbR ist eine Vereinigung von (natürlichen oder juristischen) Personen, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.
Geregelt werden kann bei diesem Vertrag insbesondere:
-Einlagen der Gesellschafter
-Geschäftsführung
-Gewinn- und Verlustbeteiligung
-Ausscheiden eines Gesellschafters
Achtung: Der Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich nicht formbedürftig. Der Vertrag kann dann eine notarielle Beurkundung erfordern, wenn ein Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht oder ein Recht an einem Grundstück in die Gesellschaft eingebracht wird.

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