Schadenersatzansprüche gegen Geschäftsführer

 

Für die Geltendmachung eines  Schadensersatzanspruchs gegen den Geschäftsführer einer GmbH ist dann kein Beschluss der Gesellschafterversammlung erforderlich, wenn über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Der Beschluss ist ebenfalls nicht erforderlich bei der Liquidation einer GmbH, die ihren Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt hat, wenn die Liquidation deshalb konkursfrei erfolgt, weil eine die Kosten deckende Masse nicht vorhanden ist.

Grundsätzlich bedarf es nach § 46 Nr. 8 GmbHG eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung, wenn die Gesellschaft Ansprüche gegen den Geschäftsführer geltend machen will. Ein Gesellschafterbeschluss ist somit materielles Erfordernis für die Geltendmachung der Forderung, sodass eine ohne Gesellschafterbeschluss erhobene Klage 

[ENDE DER VORSCHAU]




Jetzt das vollständige Dokument lesen

Das vollständige Dokument "Schadenersatzansprüche gegen Geschäftsführer" können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.

Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos

Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.

 

Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!




Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.