Organschaftsverträge

Muster und Erläuterungen für organschaftliche Verträge

 

Der Begriff Organschaft bezeichnet im Steuerrecht eine Gruppe rechtlich selbstständiger Personen, die gemeinsam besteuert werden. Daher ist auch der Begriff Gruppenbesteuerung gebräuchlich. Dabei wird eine an sich rechtlich selbständige Person (die Organgesellschaft) in eine andere rechtlich selbständige Person (den Organträger) dergestalt integriert, dass die steuerlichen Vorgänge der einen Person der anderen als eigene zugerechnet werden. Beide Personen erscheinen dadurch als ein einheitlicher Steuerpflichtiger.