Beherrschungsvertrag

Die Xy Aktiengesellschaft __________________

- nachfolgend Xy-AG genannt -

 

und die Yz ______________________________

- nachfolgend Yz-AG genannt -

 

schließen folgenden

Beherrschungsvertrag

nach § 291 Absatz 1 Satz 1 des Aktiengesetzes.

 

§ 1 Leitung

(1) Die Yz-AG unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der Xy-AG. Der Vorstand der Yz-AG ist verpflichtet, Weisungen der Xy-AG auszuführen.

(2) Der Vorstand der Yz-AG ist berechtigt, sich Weisungen schriftliche Bestätigung bestätigen zu lassen.

 

§ 2 Verlustübernahme

Die Xy-AG verpflichtet sich einen während der Dauer dieses Vertrages entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen.

 

§ 3 Angemessener Ausgleich

Die Xy-AG garantiert jedem außenstehenden Aktionär der Yz-AG einen Ausgleich in Höhe von ___ EUR je Aktie. Die Zahlung erfolgt am ___ jedes Jahres, erstmals am ___.

oder

Jeder außenstehenden Aktionär der Yz-AG erhält je Aktie den ___ von Hundert des Gewinnanteiles einer Aktie der Yz-AG.

 

§ 4 Abfindung

(1) Die Xy-AG verpflichtet, sich die Aktien jedes außenstehenden Anteilseigners der Yz-AG in einem Verhältnis von ___ von Hundert Aktien der Xy-AG je Aktien der Yz-AG zu tauschen. Die Aktien der Xy-AG werden auf ganze Aktien abgerundet. Zum Ausgleich der rechnerisch nicht aufteilbarer Aktien erhält jeder Aktionäre der Yz-AG einen Ausgleich von ___ EUR je ___ von Hundert abgerundete Aktien der Xy-AG. Statt des Aktientausches kann jeder außenstehende Aktionär der Yz-AG auch seine Anteile zu einem Preis von ___ EUR je Aktie an die Xy-AG verkaufen.

(2) Die Pflicht zum Aktientausch endet zwei Monate nach Ablauf des 

[ENDE DER VORSCHAU]




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