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Mietvertrag Geschäftsräume

Hier erstellen Sie Ihr individuelles Dokument. Eingabefelder können, müssen aber nicht ausgefüllt werden. Fragen müssen jeweils mit Ja oder Nein beantwortet werden. Dabei helfen Ihnen verständliche Erläuterungen. Bitte geben Sie zunächst einige grundlegende Daten an.

Frage 1 von 42: Nummer, die dem Vertrag zugeordnet werden soll:

Frage 1 von 42: Nummer, die dem Vertrag zugeordnet werden soll:

Der Vertrag soll eine einmalige Nummer erhalten. Die jeweiligen Zahlungsbelege brauchen keine gesonderte fortlaufende Nummer enthalten.


Es handelt sich um einen Mietvertrag über Geschäftsräume. Geregelt werden kann hierbei insbesondere:
-Staffelmiete
-Befristung des Mietverhältnisses
-Betriebskosten
-Schönheitsreparaturen
Name und Anschrift der Vertragspartner sind genau aufzunehmen. Als Parteien eines Mietvertrags kommen auf beiden Seiten natürliche Personen, Personenmehrheiten und juristische Personen in Betracht.
Bei nach dem 31.12.2003 geschlossenen Gewerberaummietverträgen muss die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Vertrag genannt sein. Eine geänderte Steuernummer ist dem Leistungsempfänger mitzuteilen. Zudem soll der Vertrag eine einmalige Nummer enthalten (z. B. Wohnungs- oder Objektnummer, Mieternummer). Die jeweiligen Zahlungsbelege brauchen keine gesonderte fortlaufende Nummer enthalten.

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