Software-Pflegevertrag

Vertragsnummer: .............

 

..................................

– nachfolgend Softwarehaus genannt –

und

..................................

– nachfolgend Kunde genannt –

schließen folgenden Software-Pflegevertrag:

§ 1

Vertragsgegenstand

(1) Das Softwarehaus übernimmt die Pflege folgender Software des Kunden:

...................

(2) Das Softwarehaus erbringt Pflegeleistungen nur für die jeweils neuesten von ihr programmierten oder gelieferten freigegebenen Versionen der Software sowie für die Vorgängerversion.

(3) Der Kunde wird die Hardware, auf der die Software läuft, zu Beginn der Pflege registrieren lassen und dem Softwarehaus innerhalb von 14 Tagen Änderungen an dieser (z.B. Austausch oder Upgrade der registrierten Hardware) schriftlich im Pflegeschein mitteilen (Anlage 1). Hierbei wird er Modell, Typ, Seriennummer und Standort der neuen registrierten Hardware genau bezeichnen. 

(4) Im Übrigen gelten die Bedingungen des Software-Lizenzvertrages vom ............ (Anlage 2). 

§ 2

Leistungsumfang

(1) Das Softwarehaus erbringt dem Kunden folgende Pflegeleistungen:

a) Störungsanalyse und Störungsbeseitigung (§ 3),

b) Lieferung von Updates (§ 4),

c) Angebot neuer Versionen (§ 5),

d) Hotline-Service (§ 6).

(2) Das Softwarehaus erbringt die Pflege grds. montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit Ausnahme von bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen („Servicezeit“). Im Rahmen der Störungsbeseitigung steht dem Kunden darüber hinaus nach Maßgabe von § 3 der Notfalldienst außerhalb der Servicezeit zur Verfügung.

(3) Pflegeleistungen (insbesondere Lieferung von Updates und Störungsbeseitigung) werden grds. mittels Datenfernübertragung durchgeführt. Der Kunde schafft die hierfür bei ihm erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten. Leistungen am Standort des Systems des Kunden, die vom Kunden angefordert werden, werden nach Aufwand (einschließlich eventueller Fahrt- und Übernachtungskosten) gemäß der jeweils aktuellen 

[ENDE DER VORSCHAU]




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