Einspruch wegen Festsetzung eines Verspätungszuschlags

Finanzamt XY

Musterstraße

Musterstadt

 

Steuer-IdNr. ...................

Einspruch gegen die Festsetzung des Verspätungszuschlags vom …

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Bescheid vom .......... mir zugegangen am ............  haben Sie zusammen mit der Einkommensteuerfestsetzung einen Verspätungszuschlag in Höhe von 400 Euro festgesetzt, weil ich die Einkommensteuer-Erklärung 20xx noch nicht eingereicht habe.

Gegen den Bescheid lege ich 

Einspruch 

ein.

Der Einspruch bezieht sich nur auf die Festsetzung des Verspätungszuschlages.

Es wird beantragt, die Festsetzung des Verspätungszuschlages aufzuheben und die Frist zur Abgabe der Steuererklärung rückwirkend zu verlängern.

Begründung:

Es war mir leider nicht möglich, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, weil ich aufgrund eines fiebrigen Infektes das Bett 2 Wochen lang hüten musste. Erst seit letzter Woche bin ich wieder halbwegs einsetzfähig. Eine Bescheinigung meines Arztes füge ich diesem Schreiben bei.

Jetzt hat die Steuererklärung erste Priorität, ich werde diese umgehend fertigstellen und Ihnen einreichen. Bisher habe ich meine Steuererklärungen immer fristgerecht abgegeben. Daher bitte ich Sie, meinem Antrag stattzugeben. Ich werde mich künftig wieder genau an alle Fristen halten.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

 

Gegen die Festsetzung eines Verspätungszuschlags kann sich der Erklärungspflichtige wenden, indem er Einspruch einlegt (außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren, §§ 347 AO).

Ein Verspätungszuschlag kann die Finanzbehörde nach § 152 AO gegen denjenigen festsetzen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht ristgemäß nachkommt. Von der Festsetzung ist abzusehen, wenn die Versäumnis entschuldbar war. Das ist regelmäßig dann nicht 

[ENDE DER VORSCHAU]




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