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Erstellung von Arbeitsverträgen
Individuelle Gestaltung und umfassende Beratung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von jeder Art von Dienstverträgen, egal ob Anstellungsverträge für Ihre Beschäftigten, ob Verträge mit freien Mitarbeitern oder ob individuelle Anstellungsverträge für Geschäftsführer, Vorstände oder leitende Angestellte.
Fragen Sie uns! Wir helfen gern.
Rufen Sie uns an unter Tel. 069-71 67 2 67 0
Anstellungsverträge
Bei den „normalen“ Arbeitsverträgen gibt es verschiedene Varianten, die für Ihr Unternehmen in Betracht kommen können. Die Verträge können befristet oder unbefristet sein. Es kann sich z.B. auch nur um eine Teilzeitbeschäftigung handeln. Oder es geht um eine steuerlich und sozialversicherungsrechtlich bevorzugte geringfügige Tätigkeit. Bei allen Varianten enthält der Arbeitsvertrag die maßgeblichen Bestimmungen und hilft Ihnen als Arbeitgeber, Ihre Verpflichtungen nach dem Nachweisgesetz zu erfüllen.
Das durch den Arbeitsvertrag begründete Arbeitsverhältnis ist von der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet. Der Arbeitnehmer ist in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert und unterliegt typischerweise den Weisungen des Arbeitgebers über Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit.
Freie Mitarbeiter
Ein „freier Mitarbeiter“ ist nicht den Weisungen eines Arbeitgebers unterworfen, sondern er erbringt seine Leistungen selbstständig auf der Grundlage eines Werk- oder Dienstvertrages. Von der vereinbarten Vergütung muss er alle eigenen Kosten (Versicherung, Nebenkosten) selbst tragen. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung und Umsetzung von Verträgen mit freien Mitarbeitern und beraten Sie, wie Sie eine Scheinselbstständigkeit verhindern können.
Freie Mitarbeiter werden häufig in Bereichen genutzt, in denen abhängig von den jeweiligen Aufträgen schnell Engpässe bei den Beschäftigten eintreten, feste Mitarbeiter aber wegen der hohen Fixkosten nicht rentabel wären. Freie Mitarbeiter sind flexibel einsetzbar. Sie haben keine Kündigungsfristen, da sie meist nur für einen speziellen Auftrag oder ein Projekt vertraglich gebunden werden. Nachteilig ist, dass freie Mitarbeiter nicht ständig zur Verfügung stehen.
Wir freuen uns auf Ihren Auftrag.