Kündigung Arbeitsvertrag

Manchmal ist es besser, einen Arbeitsvertrag vorzeitig zu beenden. Dies kann einvernehmlich durch einen Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag geschehen oder einseitig im Wege einer Kündigung, die oft vor Gericht durchgesetzt werden muss. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen und zu den arbeitsrechtlichen und steuerlichen Konsequenzen der Kündigung eines Arbeitsvertrages und Aufhebungsverträgen.

Fragen Sie uns! Wir helfen gern.

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Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsvertrages geeinigt, so bereiten wir auf der Grundlage der uns mitgeteilten Konditionen eine Aufhebungsvereinbarung oder – wenn bereits eine Kündigung vorausgegangen ist – eine Abwicklungsvereinbarung vor.

Ist keine Einigung möglich, so unterstützen wir Sie als Arbeitgeber bei der Formulierung und der Durchsetzung einer Kündigung. Abhängig von der Größe des Unternehmens und der Beschäftigungsdauer sind Kündigungsgrund und Kündigungsfrist und außerdem Formerfordernisse zu prüfen und zu beachten.

Sollte die Kündigung vom Arbeitgeber mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden, so vertreten wir Ihre Interessen juristisch fundiert und kompetent vor den zuständigen Arbeitsgerichten.

Wir unterstützen Sie auch bei der Formulierung von ordnungsgemäßen Arbeitszeugnissen. Auf der Grundlage Ihrer Angaben bereiten wir ein Zeugnis vor und erläutern Ihnen die einzelnen Regelungen und auch die besondere Bedeutung von bestimmten Formulierungen in Zeugnissen.

Fragen Sie uns! Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht ist <link 7657>Rechtsanwalt Marco Rössel</link>.