Gewerbliche Genehmigungen

In der Bundesrepublik Deutschland dürfen bestimmte Gewerbe nur mit behördlicher Genehmigung ausgeübt werden. Soll das Gewerbe unter dem Mantel einer Gesellschaft ausgeübt werden, benötigt diese wie jede natürliche Person ebenfalls eine Genehmigung. Bei Neugründungen wird die Gesellschaft ohne vorliegende Genehmigung nicht eingetragen.

Wir helfen Ihnen, die notwendigen Genehmigungen möglichst schnell zu erhalten. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber den Behörden und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Marco Rössel.

Nachfolgend finden Sie eine Aufzählungen von erlaubnispflichtigen Dienstleistungen:

  • Immobilienmakler,
  • Anlageberatung und Anlagevermittlung,
  • Finanz- und Bankdienstleistungen,
  • Arbeitnehmerüberlassung (Verleihung von Arbeitnehmern),
  • Bewachungsdienstleistungen,
  • Kreditvermittlung.