Laufende Betreuung von Gesellschaften

Berichts- und Mitteilungspflichten – Hauptversammlungen – Änderung von Gesellschaftsverträgen - Steuerberatung

Rechtliche laufende Beratung

Auch nach der Gründung einer Gesellschaft gibt es diverse gesetzliche Vorschriften, die es zu beachten gilt. Wir beraten Sie – ob Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstand einer Gesellschaft – über die für Sie geltenden Regelungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Bei Aktiengesellschaften, insbesondere bei denen die an einer Börse notiert sind, kommen umfangreiche Informationspflichten (z.B. „Ad-hoc-Mitteilungen“) hinzu.

Wir beraten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von jeder Art von Gesellschafterversammlungen. Speziell bei Hauptversammlungen, die bei Aktiengesellschaften mindestens einmal jährlich stattfinden müssen, ist die gründliche Vorbereitung sehr wichtig. Denn bereits ein kleiner Fehler bei den Fristen und Formen der Einberufung kann dazu führen, dass einzelne oder sogar sämtliche Hauptversammlungsbeschlüsse nichtig sind und die Hauptversammlung wiederholt werden muss.

Wie bei allen anderen Vertragsverhältnissen kann es erforderlich werden, einen Gesellschaftsvertrag zu ändern. Wir beraten Sie zu den rechtlichen und steuerlichen Anforderungen und Folgen und setzen die gewünschten Änderungen schnell und kompetent um. Fragen Sie uns, wenn Sie Unterstützung z.B. bei folgenden Änderungen benötigen:

  • Änderung der Firma oder des Sitzes der Gesellschaft,
  • Änderung des Unternehmensgegenstandes,
  • Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen,
  • Änderung der Vertretungsbefugnisse von Geschäftsführern, Prokuristen oder Gesellschaftern.

Steuerliche Betreuung

Auch in laufenden steuerlichen Angelegenheit wie Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Erstellung von Abschlüssen und Steuererklärungen werden Sie von uns unterstützt.

 

weitere Informationen dazu

  • Finanzbuchhaltung für Gesellschaften
  • Abschlüsse und Steuererklärungen
  • Lohnbuchhaltung