Allgemeine Infos zu Uruguay
Das Staatsgebiet der "República Oriental del Uruguay" umfasst knapp 180.000 km2. Uruguay zählt circa 3,4 Mio. Einwohner, von denen ungefähr 90% in urbanen Ballungszentren leben – davon wiederum rund 50% in Montevideo. Das Bevölkerungswachstum liegt bei 0,6%. Das BIP im Jahr 2004 betrug US$ 13,217 Mrd. (€ 10,23 Mrd.), dies bedeutet ein Wachstum von 12,3% gegenüber 2003. Dieses Wachstum bezeichnet eine Rekordzahl seit der Krise. Im Jahr 2002 war das BIP um 11% gefallen und dann im Jahr 2003 kaum 2,5% gewachsen. Die Arbeitslosenquote verringerte sich von 16,9% im Jahr 2003 auf 12,1% im Jahr 2004. Die drei Säulen der Wirtschaft sind die Landwirtschaft (Viehzucht und Ackerbau), der Bankensektor sowie der Tourismus. Im Jahr 2004 wurden Waren im Wert von US$ 2,922 Mrd. exportiert, davon sind ca. US$ 1,04 Mrd. der Ausfuhr von lebenden Tieren und Tierprodukten zuzurechnen.
Zudem sind im Land ansatzweise auch Chemie- und Automobilindustrie zu finden und durch die vergleichsweise hohe Technologisierung des Landes könnte eine gute Positionierung im IT-Bereich möglich werden. Um Uruguay als Logistikplattfom der gesamten Region zu etablieren, verfolgen die Behörden momentan eine Strategie der Markterweiterung und Modernisierung der Infrastruktur. Diese Maßnahme betrifft unter anderem die Häfen, die Freizonen, die Telekommunikation sowie auch die rechtlichen Grundlagen.
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 5. Mai 1987
Inkrafttreten: | 28. Juni 1990 |
Fundstelle: | Bundesgesetzblatt 1988 Teil II S. 1060 Bundessteuerblatt 1988 Teil I S. 531 |
Anrechnung ausländischer Steuern bei Zinseinkünften unter Berücksichtigung von Stückzinsen
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Oktober 1996
- IV C 6 - S 1301 - 41/96 -
Fundstelle: | Bundessteuerblatt 1996 Teil I S. 1190 |
Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern bei ausländischen Zinseinkünften nach Doppelbesteuerungsabkommen
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Mai 1998
- IV C 6 - S 1301 - 18/98 -
Fundstelle: | Bundessteuerblatt 1998 Teil I S. 554 |
Weitere Informationen
BMF-Schreiben vom 8. Oktober 1996 (PDF 160 KB)
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