Mergers & Acquisitions

Verkäufe von Unternehmen und Unternehmensteilen

Wir sind Ihr zuverlässiger Berater beim Kauf oder Verkauf von Unternehmensanteilen oder von Unternehmen.

Wir beraten Sie zu den wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen und zu den juristischen Voraussetzungen. Ist der Entschluss dann gefasst, so kümmern wir uns um die Abwicklung und organisieren etwa notwendige notarielle Beurkundungen. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Marco Rössel.

Beim Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen unterscheidet man zwischen dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen (Share Deal) und dem Erwerb sämtlicher Wirtschaftsgüter (Asset Deal).

Beim Share Deal erwirbt der Käufer vom Verkäufer alle oder einige Anteile an der zum Verkauf stehenden Gesellschaft. Oft handelt es sich um einen Kauf- und Übertragungsvertrag über eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung (z. B. an einer GmbH oder Aktiengesellschaft). In der Regel werden jedoch zusätzlich detaillierte Vereinbarungen darüber getroffen, inwiefern Risiken (z.B. mögliche Steuerverbindlichkeiten oder Garantiefälle) durch Käufer oder Verkäufer zu tragen sind. Die Übertragung der Gesellschaftsbeteiligungen erfolgt durch Abtretung bzw. bei verbrieften Aktien durch Übereignung der Aktienurkunden, bei Namensaktien durch Indossierung.

Bei einem Asset Deal vollzieht sich der Kauf des Unternehmens durch den Erwerb sämtlicher Wirtschaftsgüter (engl. Assets) des Unternehmens. Hierbei werden die Wirtschaftsgüter, also Grundstücke, Gebäude, Maschinen und einzelne Verbindlichkeiten jeweils einzeln übertragen. Die Übertragung der Assets bzw. Rechte geschieht an einem vertraglich vereinbarten Stichtag. Der Übergang der einzelnen Wirtschaftsgüter erfolgt durch Einigung und Übergabe, bei Grundstücken durch notarielle Auflassung und Eintragung in das Grundbuch.

 

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