Konsignationslagerverträge

Wir gestalten und prüfen Konsignationslagerverträge und setzen Ihre Rechte daraus durch.

Das Konsignationslager ist ein Warenlager eines Lieferanten oder Dienstleisters, welches sich im Unternehmen des Kunden (Abnehmers) befindet. Die Ware verbleibt solange im Eigentum des Lieferanten, bis der Kunde sie aus dem Lager entnimmt. Erst zum Zeitpunkt der Entnahme findet eine Lieferung als Grundlage der Rechnungsstellung statt. Siehe auch: Konsignation

 

Vorteile des Konsignationslagers für den Abnehmer:

 

Da das Material bereits qualitätsgeprüft und jederzeit in der vereinbarten Menge erhältlich ist, liegt höchste Versorgungssicherheit vor.

 

Es entsteht nur ein geringer Abwicklungsaufwand, da die Berechnung häufig monatlich (auf Basis der Entnahmebedingungen) abgewickelt wird.

 

Da das Material erst nach Entnahme aus dem Lager berechnet wird, verringert sich die Kapitalbindung.

Befinden sich Lieferant und Konsignationslager in unterschiedlichen Ländern der EU, sind abweichende Bedingungen zu beachten: Während Deutschland das Standard-Verfahren verwendet, benutzt z.B. Österreich das verschärfte Verfahren, bei dem folgendes gewährleistet sein muss:

Der Lieferant muss in Österreich eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben.

Bei der Lagerfüllung wird eine Rechnung mit der Mwst-Ausweisung des Landes des Lieferanten erstellt.

Bei der Lagerentnahme wird eine Rechnung mit österreichischer Mwst-Ausweisung erstellt.

Hier finden Sie Muster für Konsignationslagerverträge.